Web3 Readiness

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Web3 Access

Bestehende Anwendungen, künstliche Intelligenz (KI) und virtuelle Anwendungen werden auf Web3 zugreifen und nutzen. Im Kern wird es jedoch von der Wallet- und Zugangsmanagement-Infrastruktur kontrolliert, welch Eigentumsrechte zertifiziert und Transaktionen autorisiert.

Da Web3 durch Distributed-Ledger-Technologien (DLT) ermöglicht wird und im Kern durch kryptographische Konzepte gesichert ist, sind kryptographische Schlüssel die wesentlichen Elemente für alle Web3-Transaktionen. Der Zugriff auf das Eigentum im verteilten Register ist nur mit dem privaten Schlüssel möglich. Um eine Transaktion zu autorisieren, muss sie mit dem privaten Schlüssel signiert werden. Das Halten von Schlüsseln und die Verwaltung der Wallets zur Transaktionssignierung werden auf individueller Ebene verwendet. Unternehmen benötigen eine ausgefeilte Schlüsselverwaltung für die Aufbewahrung ihrer digitalen Assets und insbesondere für die Signierung. Es müssen Abläufe und Genehmigungsregeln zum Signieren von Transaktionen, die Stellvertretung oder die Weitergabe von kontaminierten Schlüsseln implementiert werden. Für eine bessere Sicherheit können die Schlüssel aufgeteilt und an mehrere Parteien, einschliesslich Maschinen, verteilt werden.

Web3 wird über die folgenden Möglichkeiten zugänglich sein:

  • Bestehende Anwendungen: Werden erweitert, um Web3 zu nutzen und zum Beispiel Onboarding-Prozesse mit Self-Sovereign Identity (SSI) und Zero-knowledge proofs drastisch zu vereinfachen.
  • Bots & KI: Können mühsame Auswahlverwahren und Entscheidungen vereinfachen und nach Genehmigung durch den Nutzer die Web3-Transaktionen selbstständig ausführen.
  • Geräte mit augmented und mixed Realität: Der Nutzer eines Augmented-Reality-Geräts kann ein Angebot kaufen, das mit einem Augenzwinkern angezeigt wird.
  • Metaverse-Plattformen: Investieren in Plattform-Elemente, abstimmen über Plattform-Entscheidungen, anzeigen von NFTs oder handeln von Avatar zu Avatar.
  • Internet der Dinge (IOT): Autonome, selbstfahrende Autos können tanken, wenn sie nicht in Betrieb sind, und mit der integrierten Wallets bezahlen.

Alle diese Zugangsanwendungen werden ihre Schlüssel in einem integrierten Wallet aufbewahren. Der "Eigentümer" dieser Zugänge muss die Befugnisse, einschliesslich der Begrenzung der Berechtigungen, an diese Einrichtungen delegieren.​​​​​


Ansprechpartner

Daniel

Daniel Rutishauser

Head DLT & Financial Services
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